Umwelt, Gesundheit und Arbeitssicherheit (EHS)

Themen zur Arbeitssicherheit

Zu folgenden Themen bietet GMP-Advice fundierte und effiziente Lösungen an:

Gefährdungsbeurteilungen zu EHS-Themen
Infolge der Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (1992) trat in Deutschland 1996 das Arbeitsschutzgesetz in Kraft – das „Grundgesetz“ des Arbeitsschutzes in Deutschland. Eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz an.

Für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen haben sich in der Praxis folgende Schritte bewährt:


  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
  • Ermitteln der Gefährdungen,
  • Beurteilen der Gefährdungen,
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Durchführen der Maßnahmen,
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation


Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die


  • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
  • das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren.


GMP-Advice hat langjährige und profunde Erfahrung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG (auch für psychische Belastungsfaktoren), BioStoffV und GefStoffV und etabliert auf Wunsch ein System, mit dem Sie weiter­arbeiten können.

 


Integriertes Managementsystem für EHS
Ein integriertes EHS-Managementsystem beschreibt die Aufgaben, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Bereiche Umweltschutz, Energiemanagement, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Notfallmanagement und Gefahrenabwehr. Es bildet die Grundlage für die konsequente Erfüllung gesetzlicher und durch Selbstverpflichtungen geregelter EHS-Belange.

 


EHS-Audits
Ob Umweltmanagement, betriebliches Gefahrstoffmanagement oder Gefährdungsbeurteilung: GMP-Advice führt eine gründliche Bestandsaufnahme durch, prüft im Rahmen von EHS-Audits die Gesetzeskonformität Ihres Betriebes und unterstützt Sie kompetent bei der Umsetzung und Optimierung Ihres betrieblichen Umwelt- und Gesundheitsschutzes.


 

Schulungen für Mitarbeitende
Schulungen von Mitarbeitenden zu Themen der Arbeitssicherheit stellen einen zentralen Bestandteil jedes Systems zum Arbeitsschutz dar. Dabei steht jeder Trainer oder jeder Trainerin vor der Herausforderung, Mitarbeitenden auch für solche Themen zu begeistern. Eine aktive Beteiligung der Zuhörenden und dem Einsatz von Text, Bild, Audio, Video sowie interaktiven Übungen bewirkt, dass Mitarbeitende für einen aktiven Arbeitsschutz sensibilisiert werden.

 


Einführung von Online-Schulung im Arbeitsschutz
Eine multimediale, webbasierte Schulung im Arbeitsschutz wird Ihre Mitarbeitenden begeistern, weil jeder selbst entscheiden kann, wann und wo einzelne Schulungsmodule absolviert werden. Lernerfolgskontrollen in Form von Multiple-Choice-Fragen geben Ihnen als Arbeitgeber die Gewissheit, dass Ihre Mitarbeitenden den Inhalt verstanden haben und Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.

 


Umgang mit CMR-Stoffen
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen (CMR-Stoffe) besondere Schutzmaßnahmen festgelegt werden, wenn eine Substitution nicht möglich ist.


  • Exposition bestimmen, insbesondere zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Exposition durch unvorhersehbare Ereignisse oder Unfall
  • Bereiche abgrenzen und kennzeichnen
  • sämtliche technischen Schutzmaßnahmen ausschöpfen
  • Wenn sämtliche technischen Maßnahmen ausgeschöpft sind: Dauer der Exposition begrenzen, nach Beratung mit Beschäftigten oder deren Vertretung und persönliche Schutzausrüstung tragen
  • Verbot der Rückführung kontaminierter Luft
  • Expositionsverzeichnisses führen, wenn die Beschäftigten CMR-Stoffen in gefährdender Art und Weise ausgesetzt sind



Erlaubnisscheinverfahren
Um bei Arbeiten mit erhöhten Gefährdungen die Durchführung von notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und die erforderliche Aufsicht zu gewährleisten, sollte ein Erlaubnisscheinverfahren eingeführt werden (LOTO).

 


Arbeiten mit Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sind von Unternehmerinnen und Unternehmern schriftlich bestellte Personen, die das Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sie können aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden werden.

 


Compliance-Programm
Ist eine umfassende Bestandsaufnahme zum Arbeitsschutz erforderlich, so ist im Rahmen eines Compliance-Programms ein EHS-Audit durchzuführen. In einem abschließenden Bericht werden Defizite benannt und Lösungsvorschläge erarbeitet.

 


Betriebsanweisungen
„Können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Schutzmaßnahmen, durch Änderung des Arbeitsverfahrens, oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe und Zubereitungen vermieden werden, ist es erforderlich, auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, die Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung sowie die Unterweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen sind dabei ein wichtiges Instrument“ (so die Berufsgenossenschaften):


https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen.

GMP-Advice unterstützt Sie in der Erstellung, Schulung und Verwaltung solcher Betriebsanweisungen.